Weinetikett

Je mehr Wein in den letzten Jahren zu einem Trend wurde und je mehr er zum Ausdruck eines Lebensgefühls wird, desto innovativer werden auch die Etiketten der Weinflaschen. Eine ganze Industrie beschäftigt sich inzwischen mit der Entwicklung möglichst innovativer Weinetiketten, die das Lebensgefühl und den Stil unterstreichen sollen, der mit dem vergorenen Traubensaft transportiert werden soll. Vorbei die Zeiten der allzeit und allseits gleichen Weinetiketten mit klassischen Wappen oder der Abbildung des Weinguts.

Doch trotz all dieser Neuerungen und immer neuer Innovationen hinsichtlich der Etiketten auf den Weinflaschen bleibt manches auch bestehen, denn das Deutsche Weingesetz schreibt sehr genau vor, welche Informationen auf der Weinflasche vorhanden sein müssen, bzw. welche Angaben fakultativ gemacht werden können. Dabei müssen einige Informationen zwingend auf der Vorderseite der Flasche zu lesen sein, andere hingegen dürfen sich auch auf dem Rückenetikett befinden. Die Regelungswut ging bei Weinetiketten sogar soweit, dass teilweise die Schriftgrößen für manche Angaben vorgeschrieben wurden. Bei diesem Dickicht von Vorschriften ist es immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich Weinetiketten dennoch sind.

Rondo vom Weingut Weber aus Lehmen (Mosel)
Rondo vom Weingut Weber aus Lehmen (Mosel)
Foto: A. Kircher-Kannemann

Vorgeschriebene Angaben auf Weinetiketten

Obligatorisch vorgeschriebene Angaben auf den Etiketten der Weinflaschen sind (sie müssen auf dem vorderen Etikett stehen):

  1. Die Qualitätsstufe muss bei deutschen Qualitätsweinen, respektive Qualitätsweinen mit Prädikat angegeben werden. Somit muss die Bezeichnung Qualitätswein, Kabinett, Spätlese, Auslese etc. auf dem Etikett vorhanden sein.
  2. Auch das Anbaugebiet muss bei Qualitätsweinen ob mit oder ohne Prädikat angegeben sein. So dass der Käufer direkt ersehen kann aus welchem der 13 deutschen Anbaugebiete dieser Wein stammt.
  3. Die amtliche Prüfnummer, die dem Kunden gewährleistet, dass es sich um einen regulär abgefüllten und geprüften Wein handelt.
  4. Der Erzeuger oder auch der Abfüller müssen auf dem Etikett genannt werden. Hinzu kommt die Angabe, ob es sich bei diesem Wein um eine Guts- oder aber eine Erzeugerabfüllung handelt.
  5. Ebenfalls angegeben werden muss der Alkoholgehalt des Weines und zwar in Volumenprozent.
  6. Eine weitere obligatorische Angabe ist die der Menge, die sich in der Flasche befindet. Die häufigste Flaschengröße ist dabei sicherlich 0,75 l, gefolgt von 1,0 l und 0,375 l.
  7. Die Angabe „Enthält Sulfite“ ist seit 2006 zwingend vorgeschrieben für den Fall, dass der Wein während des Herstellungsverfahrens geschwefelt wurde.
  8. Seit dem 30. Juni 2012 ist es vorgeschrieben Schönungsmittel aus Eiweiß, wie etwa Kasein oder Ovalbumin auf dem Etikett anzugeben. Bereits abgefüllte Weine dürfen während einer Übergangsfrist auch ohne diese Angabe weiterhin verkauft werden.

 

Weingut Huff-Doll "Independent" und Weingut Geiger "Scheurebe"
Weingut Huff-Doll “Independent” und Weingut Geiger “Scheurebe”
Foto: A. Kircher-Kannemann

Mögliche Angaben auf den Etiketten von Weinflaschen

Fakultative Angaben sind (sie dürfen auch auf dem Rückenetikett stehen):

  1. Eine genauere geographische Bezeichnung, wie etwa die genaue Lagenbezeichnung aus der die Trauben stammen, die für diesen Wein verwendet wurden. Auch der Weinort kann angegeben werden, vor allem, wenn dieser nicht mit dem Ort identisch ist, an dem sich das Weingut des Erzeugers befindet.
  2. Die Angabe des im Wein enthaltenen Restzuckergehaltes ist erlaubt.
  3. Der Jahrgang des enthaltenen Weines darf nur dann angegeben werden, wenn mindestens 85 Prozent der für diesen Wein verwendeten Trauben aus dem angegebenen Jahrgang stammten.
  4. Ähnliches gilt auch für die Angabe der Rebsorte, auch diese darf nur dann genannt werden, wenn mindestens 85 Prozent der diesem Wein zugrundeliegenden Trauben von der jeweiligen Rebsorte stammten. Es dürfen auch 2 Rebsorten auf dem Etikett angegeben werden. Dies aber nur dann, wenn der Wein auch nur aus diesen beiden Rebsorten hergestellt wurde. Die Reihenfolge ist dann absteigend nach der jeweils verwendeten Menge der beiden Komponenten zu wählen.
  5. Die Angabe der Geschmacksrichtung muss ebenfalls nicht zwingend auf dem Etikett stehen. Die meisten Winzer sind aber dennoch bestrebt Angaben wie trocken, halbtrocken, feinherb oder lieblich auf die Etiketten zu schreiben, um dem Konsumenten die Auswahl des richtigen Weines zu erleichtern.
  6. Seit 2007 ist es ebenfalls zulässig zusätzlich Informationen auf den Weinflaschen anzugeben, wie etwa die empfohlene Trinktemperatur oder auch Empfehlungen mit welchen Speisen die jeweiligen Weine besonders gut harmonieren.

 

 

 

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